§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
a. Der Verein führt den Namen “FC Bayern München Fanclub Hardberg e.V.”,
hat seinen Sitz in Abtsteinach.
Er wurde am 21.08.1997 gegründet und ist in dem Fanclub-Register des
FC Bayern München unter der Nr. 1634 eingetragen.
b. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Vereinsvermögen
a. Bei Auflösung des Vereins oder bei Beendigung der Mitgliedschaft steht
den Mitgliedern kein Anspruch auf das Vereinsvermögen zu.
b. Im Falle der Auflösung des Vereins, fällt das Vermögen an die Gemeinde Abtsteinach, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, insbesondere zur Förderung des Sports zu verwenden hat.
§ 3 Zweck / Gemeinnützigkeit
Der Verein ist frei von politischen, rassischen, konfessionellen Bindungen und fördert
die Allgemeinheit, insbesondere die Jugendhilfe, die Altenhilfe, das öffentliche
Gesundheitswesen, das Wohlfahrtswesen und den Sport. Der Verein verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
“Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung (AO 1977).
Der Zweck soll durch die Repräsentation, Werbung und Unterstützung des
FC Bayern München sowie Besuche von Spielen und sonstigen Veranstaltungen des
FC Bayern und vom Verein erreicht werden.
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele.
§ 4 Mitgliedschaft
a. Die Mitgliedschaft tritt erst mit der Bezahlung des ersten Mitgliedsbeitrages
rückwirkend zum 01.01. des Jahres in Kraft.
b. Es können nur natürliche Personen Mitglied des Vereins werden.
c. Die von den Mitgliedern zu zahlenden Beiträge oder sonstigen Leistungen
werden in der Mitgliederversammlung festgesetzt.
d. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten, der über die
Aufnahme entscheidet.
e. Mit der Aufnahme unterwirft sich das Mitglied der Satzung und verpflichtet
sich den Vereinszweck zu unterstützen.
f. Jedem Mitglied muss in seinem Verhalten zum Verein und dessen
Mitglieder Ehre und Ansehen des Vereins oberstes Gebot sein.
g. Jedes Fanclub-Mitglied verpflichtet sich zum Unterlassen jeglicher
Gewaltanwendung vor, während und nach Veranstaltungen des Fanclubs.
h. Mitglieder, die sich in besonderer Weise um den Fanclub verdient gemacht haben, können auf Antrag des Vorstandes, von der Generalversammlung zum Ehrenmitglied ernannt werden.
i. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei
§ 5 Austritt und Ausschluss eines Mitglieds
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
a. Der Austritt erfolgt schriftlich, jeweils zum 31.12. des laufenden Jahres.
b. Der Ausschluss aus dem Verein erfolgt durch den Vorstand.
a. bei unehrenhaftem Verhalten innerhalb oder außerhalb des Vereins.
b. bei groben Verstößen gegen die Vereinssatzung, mit der Möglichkeit
strafrechtlicher Verfolgung.
c. bei vereinsschädigendem Verhalten.
d. wenn ein Mitglied länger als ein Jahr mit seinen Zahlungen im
Rückstand ist.
§ 6 Organe des Vereins
1. Mitgliederversammlung
2. Vorstand
3. Kassenprüfer
§ 7 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich im ersten Halbjahr des Kalenderjahres statt. Sie wird durch den Vorstand veröffentlicht, und zwar 4 Wochen vor dem Versammlungstermin. Bei Beschlüssen entscheidet die einfache Mehrheit. Bei unentschiedenen Abstimmungen ist das Votum des 1. Vorsitzenden maßgebend. Sie ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig und wird vom Vorstand geleitet. Zu einer Versammlung nicht erschienene Mitglieder sind den dort gefassten Beschlüssen einspruchslos unterworfen.
Versammlungsablauf:
1. Bericht des Vorsitzenden
2. Bericht des Kassenwarts
3. Bericht der Kassenprüfer
4. Entlastung des Vorstandes
5. Wahlen
a. des Vorstandes (alle zwei Jahre)
b. des Kassenprüfers
6. Anträge
7. Verschiedenes
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es Vereinsinteressen erfordern, oder 3/10 der Mitglieder aus zwingenden Gründen dies verlangen. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden und vom Protokollführer zu unterschreiben ist.
Die Bekanntgabe des Versammlungstermins erfolgt, unter Angabe der Tagesordnung, über die „Odenwälder Zeitung“, „Weinheimer Nachrichten“ sowie über die Vereinshomepage „www.fanclubhardberg.de“
§ 8 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus:
a. dem/der 1. Vorsitzenden/der,
b. dem/der 2. Vorsitzenden,
c. dem/der Kassenwart/in,
d. dem/der Schriftführer/in,
e. dem/der max. 8 Beisitzer/innen.
2. Der Vorstand im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches sind der
1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer.
Jeweils zwei von Ihnen sind zur Vertretung des Vereins berechtigt
(§26 BGB).
3. Die Wahl des Vorstandes erfolgt jeweils für zwei Jahre.
§ 9 Kassenprüfer
1. Die Kassenprüfung erfolgt von zwei Kassenprüfern.
2. Die Wahl der Kassenprüfer erfolgt auf zwei Jahre wobei in jedem Jahr ein
Kassenprüfer ausscheidet.
§ 10 Eintragung ins Vereinsregister
Der Verein ist unter der Nummer VR 83169 im Vereinsregister beim Amtsgericht Darmstadt eingetragen.
§ 11 Satzungsänderungen
Satzungsänderungen können nur beschlossen werden, wenn Sie bei der
Einberufung der Mitgliederversammlung in der Tagesordnung bekannt gegeben
werden.
§ 12 Inkrafttreten
Die Satzungsänderung tritt ab sofort in Kraft.
Gleichzeitig verlieren alle bisherigen Satzungen ihre Gültigkeit.
Abtsteinach, den 09.09.2020
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